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Höchstparkdauer ab sofort 3 Stunden 🅿️

Seit Kurzem ist das neue Parkraumsystem auf dem gesamten Gelände aktiv.

Hierbei gilt jetzt eine Höchstparkdauer von 3 Stunden.

Sollten Sie diese Maximaldauer beim Besuch der Tanzschule potenziell überschreiten,
besteht die Möglichkeit, unkompliziert per E-Mail durch Angabe des betreffenden
KfZ-Kennzeichens eine kurzfristige Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Dazu bitte bis spätestens 48 Stunden vorher mit der Tanzschule Kontakt aufnehmen.