Mittlerweile ist auf dem gesamten Gelände das neue Parkraumsystem aktiv.
Hierbei gilt jetzt eine Höchstparkdauer von 3 Stunden.
Sollten Sie diese Maximaldauer beim Besuch der Tanzschule potenziell überschreiten, besteht die Möglichkeit, unkompliziert per E-Mail durch Angabe des betreffenden KfZ-Kennzeichens eine kurzfristige Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Dazu bitte bis spätestens 48 Stunden vorher mit der Tanzschule Kontakt aufnehmen.